„Bei uns soll sich jeder wohlfühlen – Mandanten und Mitarbeiter.“
„Niemand ist verpflichtet sein Vermögen so zu verwalten oder seine Ertragsquellen
so zu bewirtschaften, dass dem Staat darauf hohe Steuern zufließen.“
Preußisches Oberverwaltungsgericht 1906
„Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen.
Die Kenntnis aber häufig.“
Meyer A. Rothschild, Bankier (1744–1812)
„Einsam ist der Mensch erst, wenn er vom Finanzamt vergessen wird.“ Prof. Dr. med. Gerhard Uhlenbruck, deutscher Immunbiologe und Aphoristiker (*1929)
„Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, hat das Recht, Steuern zu sparen!“ Urteil des Bundesgerichtshofes von 1965 und Alt-Bundeskanzler Helmut Schmidt „Das Steuerrecht ist so kompliziert und undurchschaubar wie Nebel mit Sichtweite unter 50 m.“ Heinrich List, ehem. Präsident des BFH